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Jugendschutz

Der Gesetzgeber hat Jugendlichen unter 16 Jahren den Aufenthalt in Discotheken untersagt. Im Alter von 16 und 17 Jahren ist der Aufenthalt in Discotheken nur bis 24:00 Uhr gestattet.

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht nun die Möglichkeit einen Erziehungsbeauftragten für Ihr Kind ausdrücklich zu benennen. In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kinde an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.

Dies betrifft auch den Besuch von Tanzveranstaltungen (z.B. Discotheken) für Jugendliche ab 16 Jahren nach 24:00 Uhr. Zur Erleichterung haben wir diesen Download eingerichtet. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Jugensschutz als pdf Download Jugendschutz – Erziehungsauftrag